Häufig gestellte Fragen

Warum Physiotherapie als Hausbesuch?

Eine Behandlung in der gewohnten häuslichen Umgebung ist für viele Patientinnen und Patienten angenehmer und entspannter. Hausbesuche sind besonders dann sinnvoll, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Praxis aufzusuchen.

Was muss ich tun, um eine physiotherapeutische Behandlung mit Hausbesuch in Anspruch zu nehmen?

Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie jede ärztliche Verordnung nutzen, auch wenn kein Hausbesuch darauf vermerkt ist. Ist ein Hausbesuch aus medizinischen Gründen notwendig, kann die Ärztin oder der Arzt dies ausdrücklich auf dem Rezept vermerken. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet, sollten Sie im Vorfeld direkt dort klären.

Brauche ich für einen Hausbesuch ein Rezept?

Ja. Für eine physiotherapeutische Behandlung im Hausbesuch ist ein ärztliches Rezept erforderlich, unabhängig davon, ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler sind. Das Rezept legitimiert die Behandlung und stellt sicher, dass keine Mehrwertsteuer anfällt.

Wie läuft die Behandlung bei einem Hausbesuch ab?

Ich bringe alle erforderlichen Materialien, bei Bedarf auch eine mobile Behandlungsbank, mit. Der erste Termin beginnt mit einer ausführlichen Befunderhebung, um Ihre Beschwerden und deren Ursachen genau zu erfassen. Auf dieser Grundlage legen wir gemeinsam die Therapieziele fest und nutzen die verbleibende Zeit für erste Übungen und Behandlungseinheiten.

Wie kann ich Physiotherapie-Hausbesuche mit der Krankenkasse abrechnen?

Als Privatpatientin oder Privatpatient reichen Sie meine Rechnung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. In seltenen Fällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten einer privaten Abrechnung. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich eine schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bestätigen.